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01.03.2023 15:16:26 ledtv22 hat ein Thema kommentiert Outfit bei Vorstellungsgespräch:  Vielen Dank für die Informationen. Freunde 
ledtv22
19.02.2023 22:11:56 ledtv22 hat ein Thema kommentiert Erfahrungsberichte über künstliche Befruchtung:  Eine sehr interessante Stellungnahme
ranka
21.12.2022 12:56:19 ranka hat ein Thema kommentiert Blumen überwintern: Es ist möglich, einige Arten von Blumen im Gartenhaus über den Winter zu überwintern, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Hier sind einige Tipps, wie Sie Blumen im Gartenhaus überwintern können: Wählen Sie die richtigen Pflanzen aus: Einige Arten von Blumen eignen sich besser für das Überwintern im Gartenhaus als andere. Bevorzugen Sie Pflanzen, die kälteverträglich sind und gut in geschlossenen Räumen gedeihen. Dazu gehören zum Beispiel Petunien, Begonien, Geranien und Fuchsien. Bereiten Sie das Gartenhaus vor: Stellen Sie sicher, dass das Gartenhaus gut isoliert ist und dass es genügend Licht und Luftzirkulation gibt. Achten Sie auch darauf, dass das Gartenhaus frei von Schädlingen und Krankheiten ist. Übertragen Sie die Pflanzen ins Gartenhaus: Übertragen Sie die Pflanzen ins Gartenhaus, wenn die Außentemperaturen kontinuierlich unter dem Gefrierpunkt liegen. Entfernen Sie vor dem Übertragen alle beschädigten oder kranken Pflanzenteile und stellen Sie sicher, dass die Pflanzen genügend Platz haben, um sich auszubreiten. Pflegen Sie die Pflanzen während des Winters: Während des Winters benötigen die Pflanzen weniger Wasser und Dünger als im Sommer. Stellen Sie sicher, dass die Pflanzen genügend Licht bekommen und halten Sie sie von Zugluft fern. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Pflanzen gut im Gartenhaus überwintern. Manche Pflanzen brauchen besondere Bedingungen, um den Winter zu überstehen, und müssen möglicherweise in einem kühlen, dunklen Raum oder sogar im Keller überwintern. Es lohnt sich daher, sich über die spezifischen Anforderungen der Pflanzen zu informieren, bevor Sie sie ins Gartenhaus bringen. Dazu muss es sich aber auch um ein sehr gutes Gartenhaus handeln. Auch ein ordentliches Gartenhaus Fundament wie diese braucht es: https://fundament-gartenhaus.de/schraubfundament-gartenhaus-untergrund/
falcome
16.12.2022 09:32:47 falcome hat ein Thema kommentiert Computer beliebter als Bücher:  Hallo mein lieber Freund. Sie haben den richtigen Ort für Ihre Frage gefunden. Ich habe so viele Sportarten erlebt, aber die beste ist Kostenlos Spielautomat https://casinospot.de/online-spielautomaten/ . Hier können Sie nicht nur Spaß haben, sondern auch Geld verdienen. Ich spiele es seit einem Jahr und habe genug für meine Reise nach Frankreich gesammelt! Es war fantastisch!
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
Ich möchte alles erleben
Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
Serienjunkies
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10.04.2012  |  Kommentare: 0

Walter Mayer - schuldig?! Grasser, Obererlacher - die Unschuldsvermutungen

Walter Mayer - schuldig?! Grasser, Obererlacher - die Unschuldsvermutungen
Betrügerische Lohnabrechnungen eines Finanzbeamten unerheblich?

Anzeigepflicht von Richtern gem.  78 StPO
                                        .
In der aus den Medien vielzählig bekannten Causa Walter Mayer gibt es nunmehr, laut Klage Walter Mayer beim Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g, gegen den Leiter der Finanzpolizei (KIAB)  Kitzbühel-Lienz Obererlacher den Vorwurf betrügerische Lohnabrechnung mit dem Bund, damit dem Staat, und damit dem Steuerzahler, gemacht zu haben.
 
Dieser Vorwurf beruht auf einer Emailnachricht eines ebenfalls Finanzbeamten unter der gem. § 5(1) IKT-Verordnung zulässigen
(siehe unseren Artikel http://www.die-frau.com/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902)
Verwendung der Email Adresse des Bundesministeriums für Finanzen.

Es scheint so, dass beim Langlauf- und Biathlonsport der Kader sich im Wesentlichen aus 3 Beamtengruppen – Finanzbeamten/Ex-Zöllner/Polizeibeamten/Ex-Gendarmen und Bundesheer – zusammensetzt.

In der Privatwirtschaft führt eine betrügerische Lohnabrechnung, egal ob strafrechtlich verjährt oder nicht, zur fristlosen Entlassung bei Kenntnis durch den Dienstgeber und zur zivilrechtlichen Rückforderung – Verjährung, da strafrechtlich zustande gekommen, 30 Jahre.

Es geschah Erstaunliches:
 
1.    Der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher bestritt in seiner Klagebeantwortung seine betrügerischen Lohnabrechnungen nicht, sondern rechtfertigte sich damit, das machen beim ÖSV - was der ÖSV, siehe Schreiben in der Anlage, bestreitet - alle so.

2.    Eine Anfrage an Frau Bundesminister Mag. Dr. Fekter zu diesen betrügerischen Lohnabrechnungen wurde trotz Nachfrage von die-frau, siehe Anlage, erst am 27. März 2012 nicht beantwortet, sondern mitgeteilt, man werde der Sache nachgehen underforderlichenfalls Konsequenzen ziehen.
Zur Anfrage “Verwendung von Emailsignaturen für private Zwecke und Geldtransport über der Freigrenze von der Schweiz nach Österreich mit Diplomaten-/Dienstpass,, kamen hingegen (siehe unseren Artikel http://www.die-frau.com/artikel/wissen_erfolg/wulff_grasser_gorbach_und_wie_sie_alle_hei_en_koennen_nicht_verstehen/3902) zwei Stellungnahmen der Bundesministerin für Finanzen.
 
3.    Das Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g erweckte bei der vorbereitenden Tagsatzung den Anschein, als hätte es diesen Vorwurf weder in der Klage noch die Reaktion darauf in der Klagebeantwortung gelesen.


Es ist ein Faktum, dass Korruption und Ansehen der Justiz Themen sind, die die Öffentlichkeit sehr bewegen und beunruhigen, aber auch aufbringen.

 
Beim Obersten Gerichtshof wurde ein eigener Korruptionssenat eingerichtet.

Es ist jetzt eine Korruptionsstaatsanwaltschaft, die auch für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig ist – damit kaum Verfolgungen wegen Korruption nicht auffallen? – errichtet worden.
 
Die gegenständliche Angelegenheit ist deshalb ein Thema, das die-frau, bzw. deren zur Zeit  mehr als 500.000 monatlichen LeserInnen, sehr interessiert, weil Staatsanwältin, deren Vorgesetzte sowie die Richterin alles Frauen sind, die auf den Männerbund – SoKo Doping- gestoßen sind, an dessen Verhalten sich, siehe Urteil 34 Hv 75/11v – Freispruch Matschiner – anbei, der Strafrichter des Landesgerichtes Leoben Mag. Richard Gollner gestoßen hat.



Wir erlauben uns daher an unsere LeserInnen folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung zu richten:

1.    Sind betrügerische Lohnabrechnungen eines Finanzbeamten in der Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft?

2.    Was ist bei betrügerischen Lohnabrechnungen eines Finanzbeamten die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft: die zentrale Besoldungsstelle in Wien oder der Dienstort?
 
3.    Hat der zuständige Richter zu 10_Cg_187_11_g des Landesgerichtes Innsbruck, bei  derartigen Vorwürfen in der Klage und Reaktionen in der Klagebeantwortung, eine Anzeigepflicht gem. § 78 StPO?

4.    Wenn eine Anzeigepflicht besteht – wer prüft die Frage der Verjährung – der anzeigende Richter oder die Staatsanwaltschaft?

5.     Wer prüft, wie lange diese betrügerischen Lohnabrechnungen andauerten und ob diese auch heute noch andauern?

6.    Besteht seitens des Gerichtes auch eine Anzeigepflicht beim Staat als Dienstgeber?

7.    Besteht seitens des Gerichtes auch eine Anzeigepflicht bei der Disziplinarbehörde?

8.    Kann es sein, weil der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher der Soko Doping dienlich war die betrügerischen Lohnabrechnungen „übersehen“ werden?

9.    Ist es strafbar, wenn weder die fristlose Entlassung ausgesprochen noch die zu Unrecht erhaltenen Lohnzahlungen, wie in der Privatwirtschaft zwingend üblich, rückgefordert werden?
 
10.    Ist zu Punkt 9. die Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig?

11.    Ergänzend kommt noch dazu, dass der Polizeibeamte Janach nach unseren Informationen behauptet, der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher habe in Salt Lake City als Mitarbeiter des ÖSV die Untreuehandlung gesetzt, auf Provisionsbasis für den Wachshersteller Holmenkol tätig gewesen zu sein, und über diesen Wachsgeheimnisse des Österreichischen (ÖSV) Schiteams den Konkurrenzteams zugänglich gemacht zu haben. Der Österreichische Schiverband, siehe dessen weiteres Schreiben in der Anlage, hat diese Vorgangsweise als unzulässig bezeichnet.



Dazu noch folgende Fragen von die-frau:

1. Ist dies, unabhängig ob dies verjährt ist, ein Untreuetatbestand nach dem Strafrecht?

2. Ist dies eine Disziplinarvergehen nach dem Beamtendienstrecht?

In seinen Aussagen erklärt der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher, es haben sich wegen angeblicher Dopingpraktiken Mayers Trainer beim ÖSV brieflich beschwert, dieser Brief ist ebenfalls in der Anlage, da steht von Doping kein Wort, und die in diesem Wort angeblich von Mayer nicht geförderten Sportler wurden dann tatsächlich unter Mayer die erfolgreiche Mannschaft.  Es wird in diesen Aussagen vom  Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher auch noch die Behauptung aufgestellt, diese Briefschreiber seien deswegen vom ÖSV entlassen worden, um damit zum Ausdruck zu  bringen, der ÖSV habe Doping unterstützt und gefördert. Tatsächlich sind alle Briefschreiber nach wie vor im Dienst des ÖSV, siehe dazu auch die Stellungnahme des ÖSV in der Anlage.

Aus der damaligen Lohnabrechnung der ÖSV ergibt sich, siehe ebenfalls in der Anlage, dass der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher für die Zeit in Salt Lake City Zahlungen vom ÖSV erhalten hat, deren Auszahlung er – aus Steuergründen oder weil er nicht wollte, dass das Bundesministerium von diesen Lohnansprüchen im laufenden Jahr (offiziell als Sportler dienstfrei etc. gestellt?) Kenntnis erlangt - erst im Folgejahr erhalten wollte.

Auch daraus ergeben sich für die-frau.com wesentliche Fragen:

1.    Ist das eine Verleumdung der ÖSV Verantwortlichen?

2.    Sind derartige offensichtlich unrichtige Angaben – Brief wegen Doping, den es nicht gibt und wurden vom ÖSV entlassen, sind aber nach wie vor beschäftigt - unter Wahrheitspflicht eine falsche Zeugenaussage?
 
3.    Wenn solche Äußerungen der Leiter der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher macht, hat das Gericht die Disziplinarbehörde des Bundesministeriums für Finanzen zu verständigen, z. B. um zu prüfen ob Dienstfähigkeit besteht?

Wir haben die Sachverhalte sowohl dem Anwalt des Leiters der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher sowie auch dem Anwalt des Herrn Walter Mayer mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Vom Anwalt des Herrn Walter Mayer erhielten wir den gesamten Akt des Landesgerichtes Innsbruck als Stellungnahme. Vom Anwalt des Leiters der Finanzpolizei Kitzbühel-Lienz Obererlacher erfolgte keine Reaktion.
 
Der ÖSV hat sich zwei Mal geäußert, die Frau Bundesminister Mag. Dr. Fekter hat nach mehr als einem Monat mitgeteilt, es würde geprüft werden.


Es gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung für Herrn Obererlacher sowie alle Beteiligten

Demnächst als Diashow:

-Klage Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g
-Klagebeantwortung Landesgericht Innsbruck zu 10_Cg_187_11_g 
-Urteil 34 Hv 75/11v Landesgericht Leoben Freispruch Matschiner
-Mitschrift vorbereitende Tagsatzung 10_Cg_187_11_g




Bernadette Wukounig

Copyright Titelbild Frau Bundesminister Univ. Prof. Dr. Beatrix Karl - Bundesministerium für Justiz
Copyright (c): Frau Bundesminister Mag. Dr. Maria Fekter - BMF/Schneider


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