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lorsss
12.06.2026 20:54:17 lorsss hat ein Thema kommentiert gute Onlineshops???:  El Mundial es ese momento del año en el que todo se detiene para disfrutar del fútbol. Me encanta ver cómo las grandes selecciones luchan por la gloria y cómo jugadores como Kylian Mbappé pueden cambiar un partido con una sola jugada. Personalmente, creo que Francia y España tienen equipos muy fuertes, pero en un torneo tan corto siempre puede aparecer una sorpresa inesperada. Antes de cada partido me gusta analizar las posibilidades y revisar las cuotas en https://jugabet.cl/wd/mundial-apuestas. Es una buena forma de seguir los encuentros con más emoción y poner a prueba mis propios pronósticos como aficionado.
apooa
11.06.2026 13:03:05 apooa hat ein Thema kommentiert Gibt es ein Star als Vorbild?:  Für mich zählen bei Online-Casinos in Deutschland vor allem ein gutes Gleichgewicht aus Bonusangeboten und Spielvielfalt. Evolve Casino habe ich dabei als relativ abwechslungsreich erlebt, da es viele unterschiedliche Spiele und Aktionen bietet. Ich mag Plattformen, die nicht zu kompliziert wirken und trotzdem genug Auswahl haben, damit es nicht langweilig wird. In Deutschland ist es mir wichtig, dass alles transparent bleibt und die Bedienung einfach ist, und Evolve Casino wirkt auf mich insgesamt recht zugänglich.
poppy3
11.06.2026 03:58:46 poppy3 hat ein Thema kommentiert Ghostwriter:  Finding a reliable essay service with quick delivery can be tough! I've personally had great experiences using Suika Game for similar academic support. Their platform makes connecting with qualified writers so easy, and I've always been impressed with their turnaround times. Definitely worth checking out!
avidanders
10.06.2026 04:49:05 avidanders hat ein Thema kommentiert Die Handlung des Spiels CSGO und die Essenz:  This discussion about CSGO's plot and essence offers a solid foundation for understanding the game's core. For anyone looking for more fast-paced action and quick reflexes, the Slope Game is an excellent alternative, demanding precision and speed. Both games highlight different aspects of engaging gameplay.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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22.03.2022  |  Kommentare: 0

Verfassungsgerichtshof prüft die österreichische Zivilprozessordnung

Verfassungsgerichtshof prüft die österreichische Zivilprozessordnung
Der Verfassungsgerichtshof prüft ob die österreichische Zivilprozessordnung den Grundrechten entspricht

RA Dr. Johannes Eltz hat eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde für Johannes Wasner, der um seinen Sommersberg, Bad Aussee, kämpft, eingebracht, weil er den Paragraphen 68 Absatz 2 […] sowie den Paragraphen 72 Absatz 2 […]  der österreichischen Zivilprozessordnung mit den Grundsätzen der Demokratie für nicht vereinbar hält.

"der Verfassungsgerichtshof möge den § 68 Abs 2 […] sowie den § 72 Abs 2 […] ZPO als verfassungswidrig aufheben".

Der Verfassungsgerichtshof hat zur Geschäftszahl G 71/2018-3 sich den Bedenken des RA angeschlossen, das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet und die Bundesregierung zur Stellungnahme innerhalb von 8 Wochen aufgefordert.



RA Dr. Johannes Eltz und sein Team stehen auf dem Standpunkt, dass der im § 1 Absatz  1 Rechtsüberleitungsgesetz in der Verfassung festgeschriebene Satz „…. Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen…“ – „widersprechen“ ist zweifelsfrei als „entsprechen müssen“ auszulegen, sich nicht auf das Rechtsüberleitungsgesetz beschränkt, sondern die Basis dessen ist, was nach 1945 als Grundlage von demokratischen Rechtsverhältnissen gemeinsam festgelegt wurde und damit für sämtliche Gesetze und Rechtsauslegungen in Österreich bindend ist.

Laut dieser Beschwerde,  steht RA Dr. Johannes Eltz auf dem Standpunkt, dass die österreichischen Gesetze und die österreichischen Gesetzesanwendungen dem Artikel 41 (Recht auf taugliche Verwaltung, dazu gehören auch die Gerichte) und dem Artikel 47 (Recht auf taugliche Rechtshilfe) der EU Grundrechtscharta entsprechen müssen.

Anlass war, dass Johannes Wasner um seinen Sommersberg/Sommersbergsee kämpft. Sein ganzes Vermögen wurde durch den Rechtsstreit blockiert und ist nicht verfügbar.

Johannes Wasner hat daher nicht die finanziellen Mittel, um für sein Recht zu kämpfen.

In diesem Fall ist in Österreich die Verfahrenshilfe vorgesehen. Das heißt, man muss vorerst keine Gerichtskosten tragen und man hätte sogar das Recht, einen Anwalt beigestellt zu bekommen.

RA Dr. Johannes Eltz und Team haben erkannt, dass Johannes Wasner sich im Verfahrenshilfeantrag „nackt ausziehen“ muss und damit der Gegner, von dem er sich betrogen fühlt, sämtliche Information von ihm hat und diese gegen ihn nicht nur verwenden kann, sondern auch verwendet.

Es entspricht nicht den demokratischen Grundrechten, dass der Gegner Einsicht in diese intimste Privatsphäre des Verfahrenshilfeantragstellers erhält, sich dagegen äußern kann und auch noch Rechtsmittel ergreifen kann.

Mit dieser Information und mit diesen Rechten kann der Gegner sich seines Verfahrenshilfe benötigenden Widersachers entledigen.
Mit diesen Rechten aus dem Gesetz werden dem Gegner staatliche Funktionen  zuerkannt, was mit einer Demokratie nicht zu vereinbaren ist.

Die Gerichte wären verpflichtet, gemäß Artikel 89 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz, Gesetze, wie die hier gegenständlichen, dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorzulegen, wenn es Bedenken gibt, dass diese mit den Staatsgrundgesetzen, somit der österreichischen und europäischen Verfassung (EU Grundrechtscharta etc.),  schlicht zusammengefasst mit den demokratischen Prinzipien, in Widerspruch stehen.

Die Statistik des Verfassungsgerichtshofes zeigt, dass Gerichte ihrer Pflicht zur Vorlage von Gesetzesstellen nach Artikel 89, Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz , hinsichtlich welcher es demokratische Zweifel gibt, äußerst selten bis gar nicht nachkommen.

Ausschließlich die Verwaltungsgerichte, die Behörden, die nicht ordentliche Gerichte sind, legen gelegentlich gemäß Artikel 89, Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz, Gesetzesstellen, hinsichtlich welchen sie Bedenken haben, dass diese nicht mit den demokratischen Grundwerten in Einklang stehen, zur Aufhebung  vor.

Der Verfassungsgerichtshof sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es den Rechtssuchenden zumutbar ist, die Gerichte zu ihrer amtswegigen Pflicht durch diesbezügliche Anträge aufzufordern, bei Bedenken hinsichtlich von Gesetzesstellen im Hinblick auf die demokratischen Grund- und Menschenrechte, diese dem Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 89, Absatz 2, vorzulegen.

Gerichte antworten auf eine derartige Antragstellung so, als gäbe es die diesbezügliche Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht. Gerichte schreiben regelmäßig in Urteilen, dass es ein derartiges Antragsrecht einer Partei auf Vorlage von Gesetzesstellen zur Aufhebung durch das Gericht eines Verfassungsgerichtshofes nicht existiert.

Die Gerichte erklären dabei nicht, dass es eine Verpflichtung gibt. Sie legen nicht dar, warum, entgegen der Antragstellung, diese Verpflichtung nicht bestehen sollte und begründen dies auch nicht.

Es muss Wege geben, Richter (Gerichte) zu  unterstützen, dass sie als Hüter der demokratischen Grundwerte, bei Bedenken Gesetzesstellen dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorlegen. Sollten Richter (Gerichte) davon überzeugt sein, dass eine Vorlage nach Artikel 89 Absatz 2 Bundesverfassungsgesetz nicht zu erfolgen hat und sie damit ihrer Pflicht, dies zu überlegen, nachgekommen seien, wäre es im Interesse des demokratischen Verständnisses notwendig, auch zu begründen, warum das Gericht zur Ansicht gelangte, dass keine Bedenken gegeben sind, dass diese Gesetzesstellen mit den demokratischen Grundwerten im Widerspruch stehen und damit auch keine Vorlagepflicht des Gerichtes besteht.


Ulrike Müller


 

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