Durch eine Einweisung von ca. 100 Blasmusikern auf den „Kammerhofplatz“ im Herzen von Bad Aussee im Jahr 2019 wurde laut der Entscheidung des Landesgerichtes Leoben der Besitz der Eigentümerin der Liegenschaften gestört. Die Schuld wurde der Feuerwehr Reitern, welche die Einweisung durchführte, zugeschrieben. Zum Handkuss ist bis dato nur die Liegenschaftseigentümerin gekommen und durfte, obwohl sie nur ihren Besitz geschützt hat, einen für Besitzstörungsverfahren astronomischen Betrag von weit über EUR 200.000,00 an Gerichtsverfahrenskosten zahlen. Jetzt will sie ihr Geld zurückholen und klagt die Feuerwehr Reitern.
Am 7.4.2019 wies die freiwillige Feuerwehr Reitern, nach einem Gespräch mit dem ehemaligen Bürgermeister von Bad Aussee Franz Frosch, ca. 100 Blasmusikmitglieder, welche zu einem Blasmusikkongress nach Bad Aussee angereist sind, auf das seit März 2019 „Kammerhofplatz“ genannte Grundstück mitten in Bad Aussee, ein.
Als Ergebnis dieser Einweisung stellten die über 100 Blasmusikverbandsmitglieder ihre Fahrzeuge auf dem „Kammerhofplatz“ ab und unterließen, entsprechend den zumindest auf einem Auto neben dem Holzhäuserl mitten am Platz ausgehängten Nutzungsbedingungen, sich ordnungsgemäß anzumelden und die vorgeschriebene Gebühr zu entrichten.
Zum Schutz ihres Eigentums und da die Aufforderungsschreiben an die Besitzstörer ohne taugliche Reaktion geblieben sind, war die MB BA Hotel Errichtungs GmbH dazu gezwungen die Besitzstörungsklagen einzubringen.
Das Landesgericht Leoben hat zu diesen Besitzstörungen festgestellt:
„Da hier weder eine Erlaubnis der Klägerin noch ein gesetzlicher oder behördlicher Auftrag – die Einweisung der Beklagten durch die damit betrauten Feuerwehrleute stellt keine behördliche Anordnung dar – vorgelegen sind, ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass eigenmächtige Störungen stattgefunden haben.“
Auch hat das Landesgericht Leoben in seinem Beschluss festgestellt, dass die Feuerwehr die Schuld an der rechtswidrigen Anweisung der Besitzstörer trägt:
„Die Beklagten sind aber davon ausgegangen, dass sie aufgrund der von den beauftragten Organen der Feuerwehr durchgeführten Parkplatzeinweisung berechtigt sind, ihre Fahrzeuge auf dem streitgegenständlichen Parkplatz abzustellen.“
Der Vertreter der freiwilligen Feuerwehr Reitern, Kommandant Franz Loitzl, äußerte gegenüber der Kleinen Zeitung, Artikel vom 24.10.2025, selbst seine Kenntnis darüber, dass die Einweisung der Blasmusiker wider besseres Wissen erfolgte: „Damals habe man noch nicht genau über die neuen Regeln Bescheid gewusst.“
Nicht genau wissen bedeutet schuldhaft handeln ohne genau zu wissen!
Der Kostenzuspruch für Gerichtsverfahrenskosten an insgesamt 64 Besitzstörer betrug EUR 138.402,00. Bestimmt wurden diese Kosten durch das Bezirksgericht Liezen.
Das sind die Prozesskosten/Anwaltskosten auf der Seite der Blasmusiker plus Nebenintervenientin (Gemeinde Bad Aussee), welche sich beiden verbundenen Besitzstörungsverfahren angeschlossen hat.
Mindestens die gleichen Prozesskosten/Anwaltskosten sind auf Seiten der MB BA Hotel Errichtungs GmbH angelaufen.
Dazu kommen die Gerichtsgebühren für die 64 Besitzstörungsklagen, welche pro Besitzstörungsklage samt Mehrbetrag EUR 137,00 x 64 sind.
Die MB BA Hotel Errichtungs GmbH wollte auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben und klagte die Feuerwehr Reitern auf die Erstattung dieser Kosten, zumal das Landesgericht Leoben die Schuld der Feuerwehr Reitern an der Verursachung der Besitzstörungen eindeutig festgestellt hat.
Jegliche Versuche die Klage abzuwenden blieben ohne Erfolg.
Es ist schade, dass ein derart zentraler und großer Platz in Bad Aussee derart politisch torpediert wird, dass Aktionen, wie die hier beschriebene zum Schaden der Wirtschaftstreibenden von Bad Aussee selbst führt, welche ohne den „Kammerhofplatz“ ihre Kundschaft nachhaltig verloren haben und noch immer verlieren.
vs