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Unter Ministerin Karl lädt Gericht sogar einen Toten
13.04.2012
Das ist kein Aprilscherz, sondern gerichtlicher Alltag unter Frau Bundesminister Univ. Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl. Wie soll man sich Frauen in Führungspositionen wünschen, wenn eine „Chefin“ nicht in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen zumindest in den einfachsten Angelegenheiten funktioniert? Aktionäre entließen so eine Unternehmensführerin sofort - und eine Ministerin ist nichts anderes - nur ist der Aktionär, der Bürger, machtlos. Gerichte und Behörden sind Unternehmen, die ausnahmslos von Personen geführt werden, die keine unternehmerische Ausbildung oder derartige Kenntnisse haben, die Folge ist ein Chaos in Österreich, dass die Piratenparteien geradezu als unternehmerische Vorzeigeinstitutionen erscheinen lassen, denn die sind zumindest technisch auf einem moderneren, rascherem und wirkungsvollerem Stand.

Bereits am 23. Februar 2012 haben wir Frau Bundesministerin Univ. Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl, den Sektionschef für Strafrechtssachen des Bundesministeriums für Justiz Dr. Christian Pilnacek, das Landesgericht für Strafsachen Wien sowie die Staatsanwaltschaft  Wien, darauf aufmerksam gemacht, dass ein Strafverfahren gegen einen an den Folgen des Strafverfahrens qualvoll Verstorbenen geführt wird. Wir wissen, dass Post und Mails die Minister nie erreichen, sondern vom Team „erledigt“ werden, und damit die Regierung und der Nationalrat eine ahnungslose Muppetshow am Gängelband der Beamten sind. Das wissen die Regierung und der Nationalrat, sind sie doch selbst meist Beamte.

Dennoch erfolgte am 2. April 2012 die Ladung des Verstorbenen unter Androhung der zwangsweisen Vorführung für den 7. Mai 2012 durch denselben Richter Dr. Thomas Priebsch, der auch der Verlassrichter im Verlassverfahren derselben Person ist. Wir haben daher an Richter Dr. Thomas Priebsch mit Mail vom 13. 4. 2012 folgende Fragen gestellt:


-Wie soll der Tote erscheinen?
-Gibt es Verhandlung in Abwesenheit des verstorbenen Hugo Egger?
-Wie wird sein Aufenthalt ermittelt - Himmel, Fegefeuer, wiedergeboren etc.?
-Wer ist für diese Aufenthaltsermittlung kompetent?
-Wird ein Gutachter bestellt, ob Herr Egger wirklich tot ist?
-Wird dazu die Leiche exhumiert?
-Wo stellt der Postbeamte die Ladung dem Herrn Egger zu?
-Ist an eine Vorführung von seinem dann ermittelten Aufenhalt gesetzlich zwingend vorgeschrieben?
-Sind Sie der Meinung, dass das Ansehen der Gerichte in Ansehung unserer Mitteilung dieses Sachverhaltes am 23. 2. 2012 sowohl an das Landesgericht für Strafsachen Wien, die Staatsanwaltschaft Wien wie auch an das Bundesministerium für Justiz sowie dieses Sachverhaltes beim Bezirksgericht Gleisdorf ein medialer oder ein realer Sachverhalt ist?


Eine Antwort ist bis jetzt leider nicht eingegangen. Keiner kommt auf die Idee, ein Spitalsunternehmen von einem Arzt führen zu lassen. Ein Arzt ist der ärztliche Direktor, dasselbe gilt für jede Industrie – sonst würde ein Auto mit dem Motor auf dem Rücksitz vom Band kommen. Nur bei Gerichten und Behörden gibt es nur keinen unternehmerischen Behördenleiter sondern nur einen Sachkundigen, bei Gerichten Richter, bei anderen Behörden und Ministerien sind es Juristen, Ingenieure, Ärzte etc. - nur niemand, der von der Führung eines Unternehmens/Behörde mangels Ausbildung eine Ahnung hat – die selbstverständlich ihre Ausbildung, Aufgaben und Kenntnisse in der Rechtsprechung, aber nicht in der Führung des Unternehmens/Behörde/Ministerium/Gericht haben. Wir werden die Nationalräte wie auch die Bundesregierung um ihren Standpunkt zur unternehmerischen Leistungssituation im öffentlichen Bereich anfragen und ob Rechtshilfeabkommen mit dem Jenseits demnächst in Angriff genommen werden - und wann mit einem Abschluss derselben zu rechnen ist.


Diashow mit den im Text angeführten Dokumenten befindet sich unter dem Titelbild


(BW)

Fotos: (c) BMJ



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