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Kriminalfall Vollmacht Red Bull GmbH – Aussee ist der Ort an dem Redlichkeit eine besondere Bedeutung hat.
31.07.2022
Eine Besitzstörung mit enormer Sprengwirkung.

In dem Besitzstörungsverfahren Kammerhofplatz Aussee (MB BA Hotel Errichtungs GmbH) gegen Red Bull GmbH wurde, siehe Fotos, eine ungültige Vollmacht der Red Bull GmbH, überdies ohne Datum und ohne Ort der Unterschrift, vorgelegt, da diese NUR VON EINEM Prokuristen, dem Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Volker Viechtbauer, unterschrieben ist. Laut Firmenbuch muss entweder von Dkfm. Dietrich Mateschitz, dem Geschäftsführer, oder 2 der 5 Prokuristen gemeinsam unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein.

Warum eine ungültige Vollmacht in einem derart geringfügigen Verfahren vorgelegt wurde ist eine spannende Geschichte.
Zum Zeitpunkt der Verhandlung in der Besitzstörungsklage 2 C 766/19i am 3.6.2019 vor dem Bezirksgericht Liezen bestand offenkundig kein Vollmachtsverhältnis, weshalb der Gerichtsauftrag erteilt wurde, die Vollmacht nachzuweisen.
Nach einer Fristerstreckung wurde diese ungültige Vollmacht vorgelegt.

Der Leiter der Rechtsabteilung Prokurist Dr. Volker Viechtbauer wagte es nicht die Vollmacht rückzudatieren sowie vorerst einen weiteren Prokuristen damit zu befassen, da dieser Fragen gestellt hätte, jedenfalls nicht bereit gewesen wäre die Vollmacht rückzudatieren und als Zeuge diesbezüglich dieses falsche Datum zu bestätigen. Die Vollmacht hat daher weder einen Ausstellungsort noch ein Unterzeichnungsdatum.

Auf unsere diesbezügliche Anfrage kommt die Antwort, dass eine Vollmacht zur Vorlage bei Gericht nicht entsprechend dem Firmenbuch rechtsgültig (firmamäßig) unterschrieben sein muss.

Mit dieser ungültigen undatierten Vollmacht soll also bei Gericht vorgetäuscht werden, so die Behauptung der Prozessgegner, dass am 3.6.2019 ein Vollmachtsverhältnis bestanden hätte und daher kein Versäumnisurteil zu Lasten der Red Bull GmbH zu erfolgen habe.

Der Anwalt der auftrat hat zuerst präpotent geschrieben, dass man aus der Aufschrift des Fahrzeuges, den Fahrzeughalter Red Bull Salzburg erkennen müsse, daher eine Halteranfrage bei der Zulassungsstelle nicht notwendig gewesen wäre und damit bei Klagseinbringung die 30 Tage Frist versäumt gewesen wäre.

Ein Anwalt der sich auf eine Vollmacht beruft sollte wissen, dass Red Bull Salzburg als Rechtsperson heißt entweder FC Red Bull Salzburg GmbH oder FC Red Bull Salzburg Verein oder EC Red Bull Salzburg GmbH oder EC Red Bull Salzburg Verein usw., somit Red Bull Salzburg es in dieser Kurzform es rechtlich nicht gibt.

Dann musste dieser Anwalt kleinlaut bei Gericht beantragen, richtigzustellen, dass er nicht Red Bull Salzburg sondern die Red Bull GmbH vertrete.

Red Bull Salzburg gibt es als Rechtsperson nicht, das ist nur ein Marketingname.

Als dann von den Gegnern die Vollmacht verlangt wurde, brannte das Feuer am Dach, da es offenkundig keine gab und man vorerst auch nicht sagen wollte, wer das Fahrzeug gelenkt hatte, da es dann noch andere Weiterungen gegeben hätte.

Wenn eine derartige Vollmachtsituation, und nicht Reaktion des Geschäftsführers, den anderen Gesellschaftern der Red Bull GmbH, Chalerm Yoovidhya (2 %)
TC Agro Trading Company Ltd. (Geschäftsführer Saravoot Yoovidhya) zur Kenntnis gelangt, dann haben diese, so die eingeholten Auskünfte, wenn diese dies wollten, gute Chancen den Geschäftsführer Dkfm. Dietrich Mateschitz , trotz Bestellung mit Gesellschaftsvertrag und damit abberufungsgeschützt, dennoch abzuberufen.

Offensichtlich führen die Wirrnisse von Bad Ausssee dazu, dass das Dinge zu Tage treten.

Der Weltkonzern ist die ehemalige Schilling 500.000,-- nunmehr Euro 35.000,-- RedBullGmbH als Konzernmutter.

Gesellschafter
Firma TC Agro Trading Company Ltd. (Hong Kong Eigentümer Thailand)
Anteil: 49,00%

Gesellschafter
Firma Distribution & Marketing GmbH
Anteil: 49,00%

Gesellschafter
Herr Yoovidhya Chalerm (Thailand)
Privatperson
Anteil: 2,00%

Distribution & Marketing GmbH ist zu 100% Dkfm. Dietrich Mateschitz.

Alleiniger Geschäftsführer, der, da mit Gesellschaftsvertrag bestellt, nicht, außer es gäbe kriminelle Handlungen, nicht abberufen werden kann.

Der alleinige und damit alleinzeichnungsberechtigte Geschäftsführer Dkfm. Dietrich Mateschitz hat, aus dem Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg ersichtlich, 5 Prokuristen bestellt, von denen keiner allein zu zeichnen und damit die Red Bull GmbH zu vertreten befugt ist, das dürfen nur 2 Prokuristen gemeinsam.


GESCHÄFTSFÜHRER/IN (handelsrechtlich) Dietrich Mateschitz, geb. 20.05.1944           vertritt seit 05.02.1987 selbständig        
PROKURIST/IN     
Rudolf Theierl, geb. 16.11.1949   vertritt seit 22.04.1996 gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen         
H   Walter Bachinger, geb. 10.09.1967 vertritt seit 05.05.1999 gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen        
J   Dr. Volker Viechtbauer, geb. 20.11.1964 vertritt seit 29.03.2000 gemeinsam mit             einem weiteren Prokuristen         
L   Dr. Roland Concin, geb. 10.02.1952  vertritt seit 22.04.2005 gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen         
N   Franz Watzlawick, geb. 01.04.1967   40 vertritt seit 11.04.2018 gemeinsam mit             einer/einem weiteren Prokuristin/Prokuristen

In einem Mail wurde mitgeteilt, dass Prokurist, Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Volker Viechtbauer von der Red Bull GmbH bevollmächtigt ist, Prozessvollmacht für die Red Bull GmbH zu erteilen.

Die Unterschrift, wie auf der ungültigen Vollmacht erfolgt, ist keine Bevollmächtigung wie behauptet, denn dann müsste es heißen Dr. Volker Viechtbauer bevollmächtigt von der Red Bull GmbH bevollmächtigt ....... Diese Unterschrift mit Firmenstempel ist nur mit einem zweiten Prokuristen gültig.

Bei der Verhandlung am 11.9.2019  über die weitere Klage gegen die Red Bull GmbH über Euro 375,-- wurde auf einmal eine völlig anders aussehende, keineswegs so umfangreiche Vollmacht, unterfertigt von  Prokurist, Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Volker Viechtbauer und Prokurist, Leiter der Finanzabteilung, Mag. Walter Bachinger vorgelegt, mit der rückwirkenden Bestätigung der „anderen“ Vollmacht und Vollmachtserklärungen. Rückwirkende Genehmigungen dieser „anderen“ Vollmacht und Vollmachtserklärungen, sind wegen der Versäumnisse der Friste, da keine gültige Vollmacht damals vorgelegen, rechtsunwirksam.

Es wird aber noch spannender.

Es wurde vor bei der Verhandlung am 11.9.2019  vorgebracht, das Fahrzeug sei ein Dienstfahrzeug , welches die Braun & Co GmbH Vorläuferin der Waluliso GmbH beide nunmehr Tauroa GmbH, eine reine Mateschitz und keine Red Bull GmbH, dem damaligen Küchenchef des Seehotels Grundlsee, jetzt Burg Vital Hotel Oberlech, im Rahmen von dessen Dienstvertrag als Lohnbestandteil übergeben habe. Die Red Bull GmbH habe damit nichts zu tun.

Warum gibt die Red Bull GmbH im Rahmen eines Dienstvertrages der Tauroa GmbH einem Mitarbeiter der Tauroa GmbH ein Firmenfahrzeug?

Was hat die Red Bull GmbH mit der reinen Mateschitz Gesellschaft Tauroa GmbH zu tun?

Herr Schütz hat das Fahrzeuge über Organisation durch den Hospitality Manager der nunmehr Tauroa GmbH Gregor Gredler erhalten, als sein Dienstfahrzeug durch eine Dachlawine unbrauchbar wurde.

Herr Schütz musste dieses Fahrzeuge direkt bei der Red Bull GmbH in Fuschl abholen und nach Beendigung des Dienstverhältnisses wieder dort zurück bringen.

Herr Schütz hat die an die Red Bull GmbH gesandten Aufforderungsschreiben wegen der widerrechtliche Nutzung des Kammerhofplatzes in Aussee von seiner damaligen Chefin Frau Reiter ausgehändigt bekommen. Er kontaktierte Herr Gredler, der das Schreiben entgegennahm und erklärte die Firma werde das regeln, es ginge Herrn Schütz nichts mehr an. Die weiteren Aufforderungsschreiben erhielt Herr Schütz überhaupt nicht mehr.

Herr Gredler ist Xbox Spieler der Mannschaft des FC Red Bull Salzburg.

Bernhard Lanz

die-frau.at