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Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
17.01.2021
Entweder ist alles was die Experten und Politiker zum Corona Virus sagen ein Schmäh oder die Gerichte leben den täglichen Corona-Irrsinn.

Bei Gericht wird häufig am Eingang – ohne dass ein Abstand eingehalten werden kann - Fieber gemessen und schon ist der Eintretende coronafrei.

Verhandlungen finden, auch mit einer mehr- bis vielzahl von Personen statt.

Wenn der Abstand eingehalten wird, dann können Partei und Anwalt nicht mehr kommunizieren.

Die RichterInnen sitzen hinter einer untauglichen Placebo-Plexiglaswand mit Öffnungen und keineswegs hoch genug um wenigstens einer Theorie zu genügen. Es sind auch 15 Personen auf 45m² in einem Raum mit nur einem kleinen Fenster durch das gelegentlich gelüftet wird und so fort Gerichtsalltag.

Einzig Akteneinsichten werden erschwert bis verunmöglicht.

Die Verhandlungssäle werden zwischendurch gelüftet und dazwischen macht der Virus eine Pause, absurder und lächerlicher geht es nicht mehr.

Einzelne tragen FFP 2 Masken und RichterInnen verhandeln, auch ohne Maske hinter der untauglichen Pacebo-Plexiglaswand sitzend, stundenlang durch, keine ausreichenden Maskenpausen – die nicht möglich sind, da bei Gericht die Masken nicht abgenommen werden dürfen.

RichterInnen, Anwälte und Parteien sind gestresst, gereizt, verstehen sich durch die Masken schlecht, ein sachlicher Ablauf des Verfahrens ist in dieser Situation nicht möglich.

Anwälte und Parteien haben Atemproblem können nicht mehr klar denken, aber es gibt nicht einmal eine Mittagspause – wo sollte mach hin? zum nächsten Lebensmittelhandel, den es oft in Gerichtsumgebung nicht gibt und dann im 50 m Abstand auf der Strasse wie ein Obdachloser sich laben?

Wenn das bei Gericht zulässig ist, dann gehört der lockdown sofort beendet und auf die Gerichtspraxis umgestellt.

Wer trägt die Verantwortung, dass unter diesen Umständen verhandelt wird?

Richterin Mag. Verena Binder vom Landesgericht für Zivilrechtsachen Graz schreibt einem 72 jährigen Zeugen er möge eine Bestätigung beibringen, dass er ein erhöhtes Covid 19 hätte. ((Abkürzung für englisch coronavirus disease 2019, deutsch Coronavirus-Krankheit-2019, umgangssprachlich auch nur Corona oder Covid genannt)

Erste Reaktion – was soll das – es wird täglich gepredigt ab 65 sei man eine Risikoperson und habe Angst für dem Covid 19 zu haben und das wirkt die Angst bekommt man.

Der ruft einen befreundeten Kardiologen Prof. Dr. Petzold an, der sagt, er sperrte zwar seine Ordination schon 2 Wochen vor Weihnachten bis zum Jänner zu, weil es zu gefährlich sei und alle sollen zu Hause bleiben, aber 72 Jahre und als Vorerkrankung eine leichte linksventrikulare Hypertrophie (Verdickung der Herzwand), aber eine gute Funktion des linken Ventrikels (Herzkammer) sowie auch eine leichte Mitralklappeninsuffizienz (eine Herzklappe schließt nicht vollständig) seien kein Grund zu bestätigen, dass ein erhöhtes Covid 19 Risiko besteht.

Also wird eine befreundete Assistentin eines kurdisch stämmigen Allgemeinmediziners, der eine Covid 19 Erkrankung hinter sich hat, gebeten, dies mit diesem zu klären, der sagt dasselbe.

Also mit ECard zu Dr. Asslaber, die schreibt dann eine Bestätigung, dass der 72 Jährige mit den Vorerkrankungen - eine leichte linksventrikulare Hypertrophie (Verdickung der Herzwand), aber eine gute Funktion des linken Ventrikels (Herzkammer) sowie auch eine leichte Mitralklappeninsuffizienz (eine Herzklappe schließt nicht vollständig)  und das jetzt wörtlich: Es besteht keine der o.g. schwere Erkrankungen (Deutschfehler im Vordruck) mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen, die einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 annehmen lassen!

Das ist besonders „origniell“ und typisch für das Covid 19 Chaos, dass in einer Fußnote mitten in diesem Formular steht – Erfahrungen in Österreich zeigen, dass auch unter 65 jährige ohne bekannte Vorerkrankungen einen schweren Verlauf einer Covid-19 Erkrankung haben können.

Da steht 65jährige – was ist damit gemeint – die Ärzte verstehen es jedenfalls nicht, denn wie zuvor ausgeführt wird bestätigt Alter kein Risikofaktor: Es besteht keine der o.g. schwere Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen, die einen schweren Krankheitsverlauf von Covid-19 annehmen lassen!

Also, wenn jemand nicht die Krankheiten hat, egal wie alt sie oder ist, die im Dokumentationsbogen des Gesundheitsministerium, siehe Anlage, angeführt sind, dann ist Covid-19 Erkrankung ungefährlich! Siehe Anlage!

Nachfragen beim Gesundheitsminister, der Österreichischen Ärztekammer, dem Österreichischen Roten Kreuz und der Volksanwaltschaft blieben unbeantwortet.

Während dieser Zeit des lockdowns ist und soll es auch sein der Kontakt erschwert bis verhindert, wie soll man sich da auf Gerichtsverhandlungen und Rechtsmittel etc. tauglich vorbereiten?

Beim 1. Lockdown gab es das Begleitmassnahmen – keine Verhandlungen und Fristverlängerungen.

Jetzt darf man nur mit Ladungen und nur 15 Minuten vorher, also Besprechung Anwalt mit Mandanten unmöglich, in die Kanzlei sollte der Mandant auch nicht, unmöglich aber vor allem ein demokratisches Grundprinzip ausgelöscht – die öffentliche Gerichtsverhandlung und ohne Öffentlichkeit ist das Verfahren ungültig – wer denkt daran?

Laut Gesundheitsministerium, Ärztekammer und Rotem Kreuz ist Alter und ohne genau bestimmte Vorerkrankungen Covid 19 Erkrankung kein Risiko!

Risiko besteht nur unter ganz bestimmte Vorerkrankungen, egal das Alter, diese Vorerkrankungen sind nur im Alter häufiger!

Drosten forschte, wie viele andere, schon vor 3 Jahren vor dem Ausburch an diesem Virus wie dieser die Massenpopulation von Fledermäusen reguliert, durch Manipulation und Veränderung dieses Virus, um daraus Schlüsse zu ziehen wie dieser Virus in Menschenanhäufungen – wie Slums, Altersheimen, Spitälern wirkt.

Covid 19 braucht für seine tödliche Wirkung ein Heim, ein Spital, eine Überbelegte Lebenssituation.

Bei 24 Stunden Altenbetreuung zu Hause keine Covid 19 Todesfälle.

Diese lock downs, umso strenger umso scheinbar erfolgreicher,  produzieren weltweit verheerende „Rückfälle“ siehe Irland, weil durch diese lockdowns die harmlosen Erkrankungen mit Immunitätsfolgen verhindert werden und dies nach dem lockdown die Menschen mit Vorerkrankungen vor allem in Heimen mit voller Wucht trifft.

Ein 48 Stundentest ist eine Chimäre, denn man kann sich in der letzten Minute angesteckt haben und infektiös sein.

Meine Frage an Sie, habe ich etwas falsch verstanden?

Mit herzlichem Dank

Ulrike Müller

Corona, Covid 19 Rechtspraktikantin Bezirksgericht Josefstadt geimpft, getestet, erkrankt, positiv
 
          
Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
 
     


Betreff    Re: Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Von     Martin Rausch <jus@ra-rausch.at>
An     frau@die-frau.com <frau@die-frau.com>
Datum    2020-10-26 20:34

Ich kann nur sagen, als Anwalt gib es keine Waffengleichheit.
Am Landesgericht Krems waren die Richterin und die Staatsanwältin mit Plexiglasscheiben geschützt, für die Anwälte gab es nichts. Normalerweise müsste man die Verhandlung platzen lassen und nach Hause gehen!


Mit freundlichen Grüßen, Mag. Rausch.

> Am 26.10.2020 um 16:04 schrieb "frau@die-frau.com" <frau@die-frau.com>:
>

RA Mag. Martin Rausch
Unterer Marktplatz 27
3920 Groß Gerungs
Betreff    Re: Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Von     Martin Rausch <jus@ra-rausch.at>
An     frau@die-frau.com <frau@die-frau.com>
Datum     2020-10-26 20:34

Betreff    Re: Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Von     Gerald Gerstacker <rechtsanwalt@gerstacker.at>
An     <frau@die-frau.com>
Datum    2020-10-27 08:25

Sehr geehrte Frau Stenzenberger!

Ich war neulich in einer ähnlichen Situation beim BG Mödling. Das sollte nicht sein, ist aber im Moment Rechtslage in der Justiz. Eingangskontrolle, Desinfektion, Fiebermessen, Maske, Verhandlungssäle statt Richterzimmer für Verhandlungen. Das zeigt für mich, dass die Gesetzgebung und Vollziehung immer unvollständig ist und nie alle Situationen abdecken kann.

Aber ich bin davon überzeugt, dass die Bundesregierung in der besten Absicht handelt, Erkrankungen zu vermeiden. Ein bisschen darf lageorientiert auch der Hausverstand eingesetzt werden.
 
Der Spagat zwischen vielleicht gebotenen strengen Maßnahmen und der Verhinderung des Lockdowns ist kaum zu schaffen.

Gerald Gerstacker
 
Betreff    Re: Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Von     Gerald Gerstacker <rechtsanwalt@gerstacker.at>
An     <frau@die-frau.com>
Datum     2020-10-27 08:25

 
Betreff    Re: Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!
Von     Gerald Gerstacker <rechtsanwalt@gerstacker.at>
An     <frau@die-frau.com>
Datum     2020-10-27 08:25

AW: Für Justizministerin Zadic sind die Corona-Vorschriften eine unbeachtliche Inszenierung!

Von     Kanzlei Dr. Wageneder
An     frau@die-frau.com
Datum     2020-10-28 18:12

Sehr geehrte Frau STenzenberger,

Richter*innen sind weisungsunabhängig und können im Verhandlungssaal festlegen, wie die Schutzmaßnahmen aussehen.

Wer sich gefährdet fühlt, kann Schutzmaßnahmen einfordern und allenfalls Verfahrensmängel geltend machen.

mit freundlichen Grüßen  

Rechtsanwaltskanzlei Dr.  Benno Wageneder
4910 Ried im Innkreis

Von:     frau@die-frau.com
An:     rudolf.anschober@sozialministerium.at, werner.kogler@bmkoes.gv.at, julia.krutzler@bmkoes.gv.at, pressesprecher@sozialministerium.at,
    
Datum:     17.01.2021
Betreff:     Gerichte – Fiebermessen – Coronafrei – Placebo – ausreichend – richterliche Entscheidung als Medizin – Rechtsunsicherheit durch Fristenlauf und Verhandlungsführung im lock down
 
Gerichte – Fiebermessen – Coronafrei – Placebo – ausreichend – richterliche Entscheidung als Medizin – Rechtsunsicherheit durch Fristenlauf und Verhandlungsführung im lock down

Sehr geehrter Herr Bundesminister Anschober, sehr geehrter Herr Vizekanzler und geschäfstführender Justizminister Vizekanzler Mag. Kogler,

mit der noch schneller ansteckenden „Britischen Mutation“ hat sich die Corona – Krise erneut verschärft, die Maßnahmen werden verlängert statt gelockert. Das öffentliche Leben soll auf ein Minimum reduziert werden, die Bevölkerung soll tunlichst zu Hause bleiben.

Wie ist das vereinbar mit der Tatsache, dass, im Gegensatz zum ersten Lockdown, es keine Fristenhemmung in Bezug auf Gerichte und Behörden gibt und Gerichtsverhandlungen, auch ganztägige, mit einer Vielzahl von Personen abgehalten werden. Auch das Erreichen eines gewissen Alters, in welchem man automatisch gefährdeter ist, ist nur nach Ermessen des jeweils zuständigen Richters ein Entschuldigungsgrund.

Bei vielen Gerichten wird, ohne dabei Abstand halten zu können als Eingangstest Fieber gemessen, wenn kein Fieber – dann kein Corona – warum gilt das nur bei Gerichten?

Die neuen FFP2-Masken machen ein faires Verfahren nach den Mindeststandards des Art 6 EMRK unmöglich. Nach spätestens einer Stunde ist es keinem der Beteiligten mehr möglich, die Konzentration aufrecht zu halten oder einen klaren Gedanken zu fassen. RichterInnen und Anwälte sind gereizt und so gereizt unsachlich ist das Verhandlungsklima. Das bessert sich auch durch Pausen, in welchen die Beteiligten nur bei offenem Fenster nach Luft schnappen nicht, da man schon zu sehr durch das Tragen der Maske gezeichnet ist.

Manche Richter verhandeln auch vielstündige Tagsatzungen bei permanent offenen Fenstern. In Anbetracht der tiefwinterlichen Temperaturen bekämpft man das Corona-Virus, setzt sich aber der Gefahr von Lungenentzündung & Co. aus. Das ist Not mit Elend tauschen.

Wenn nur gelüftet ist, wird das Virus in den nicht gelüfteten Perionden sicher nicht nicht ansteckend.

Dies sind Erfahrungen, die mir aus Anwalts- und Gerichtskreisen in den letzten Tagen zur Kenntnis gelangt sind.

Die Situation ist derzeit prekärer als im März – April des vorigen Jahres. Warum gibt es jetzt weder Fristenhemmung noch Entfall von Verhandlungen?

Auch Videoverhandlungen wären in diesem Kontext nicht tunlich, da sie das Unmittelbarkeitsprinzip durchbrechen. Eine Videoaussage ist zeitverzögert, das Bild unscharf, der Ton problematisch.

Mit bestem Dank für Ihre Stellungnahme verbleibe ich,

Sabine Stenzenberger
www.die-frau.com
-

Von:     presse@die-frau.com
An:     pressestelle@aerztekammer.at, s.bunda@aerztekammer.at
    
Datum:     16.12.2020
Betreff:     Antwortbericht auf den Tagesbericht von B vom 16.12.2020 15:12:00; Betreff: laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Mag. Bunda,

Die Ärzte sind durch die Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011167 völlig überfordert, weil laut dieser COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko bedingt.

Das ist verständlich weil die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 nur Personen im Arbeitsleben, regelmäßig unter 65, betrifft und daher Personen über 65 nicht erfasst sind.

Wird die Österreichische Ärztekammer umgehend die Ärzteschaft informieren?

Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort und freundlichen Grüßen

Ulrike Müller
-

Von:     presse@die-frau.com
An:     thomas.marecek@roteskreuz.at
    
Datum:     16.12.2020
Betreff:     Antwortbericht auf den Tagesbericht von B vom 16.12.2020 15:12:00; Betreff: laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

Sehr geehrter Herr Marecek,

Die Ärzte sind durch die Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011167völlig überfordert, weil laut dieser COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko bedingt.

Das ist verständlich weil die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 nur Personen im Arbeitsleben, regelmäßig unter 65, betrifft und daher Personen über 65 nicht erfasst sind.

Wird das Rote Kreuz Österreich umgehend die Ärzteschaft informieren?

Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort und freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

das online-Magazin die-frau.com
-

Von:     presse@die-frau.com
An:     thomas.marecek@roteskreuz.at
    
Datum:     16.12.2020
Betreff:     Antwortbericht auf den Tagesbericht von B vom 16.12.2020 15:12:00; Betreff: laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

Sehr geehrter Herr Marecek,

Die Ärzte sind durch die Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011167völlig überfordert, weil laut dieser COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko bedingt.

Das ist verständlich weil die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 nur Personen im Arbeitsleben, regelmäßig unter 65, betrifft und daher Personen über 65 nicht erfasst sind.

Wird das Rote Kreuz Österreich umgehend die Ärzteschaft informieren?

Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort und freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

das online-Magazin die-frau.com
-

Von:     presse@die-frau.com
An:     pressesprecher@sozialministerium.at,
    
Datum:     16.12.2020
Betreff:     laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

laut COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko

Sehr geehrte Damen und Herren PressesprecherInnen,

Die Ärzte sind durch die Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011167völlig überfordert, weil laut dieser COVID-19-Risikogruppe-Verordnung Alter kein erhöhtes Risiko bedingt.

Das ist verst ndlich weil die COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, Fassung vom 16.12.2020 nur Personen im Arbeitsleben, regelmäßig unter 65 betrifft und daher Personen über 65 nicht erfasst sind.

Wird der Herr Bundesminister umgehend die Ärzteschaft informieren?

Mit herzlichem Dank für Ihre Rückantwort und freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

die-frau.at