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Merkwürdiger Immobiliendeal in Altaussee
12.06.2018
Dr. Herbert Schühsler ist gebürtiger Wiener, machte Karriere in München als Investmentbanker im Biotech Bereich, hat seine Zelte in Abu Dhabi aufgeschlagen und ist und war Eigentümer, von der Oberbank finanziert,  von Immobilien in Altaussee.

Eine Villa nahe der Hauptstraße, gelegen auf einer schattigen Anhöhe, welche den Eindruck macht, dass Dr. Schühsler sie selbst nie so recht aus ihrem Dornröschen-Schlaf geholt hat, wechselte im Mai 2017 den Besitzer – und das gleich zwei Mal binnen 20 Tagen.
Diese Liegenschaften sind nach wie vor sein Eigentum.

Mag. Dieter Johs ist vor allem als Geschäftsführer der Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. bekannt. In dieser Firma zieht oder zog der Grazer Anwalt Dr. Reinhard Hohenberg die Fäden.
 

Dr. Hohenberg hat eine besondere Vorliebe für das Ausseerland. Über dessen Grenzen hinaus ist er bekannt für das Narzissenbad und das dazu gehörende Hotel mit seinen „Schuhschachtel“-Häusern.

„Sein“ Mag. Johs als „Privatperson“ erwarb jedenfalls per Kaufvertrag vom 02.05.2017 die Villa des Dr. Schühsler um Euro 2,2 Mio. Euro, zuzüglich 77.000,- Grunderwerbsteuer (3,5% des Kaufpreises), allerdings ohne zu zahlen.

Mag. Johs wurde allerdings nur außerbücherlicher Eigentümer (daher viel die Eintragungsgebühr von Euro 24.200,- nicht an).  20 Tage später nämlich, am 22.5.2017 erwarb die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. die „Schühsler“-Villa um Euro 2,277.000,- von Mag. Johs.  Finanziert wurde dieser zweite Erwerb von der Raiffeisenlandesbank Steiermark und damit auch der „erste“ Erwerb bezahlt.
 

Die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. ist ein Immobilienmulti. Es muss etwas dahinter stecken, wenn sie es in Kauf nahm, um Euro 77.000,- (der Aufschlag waren genau die Euro 77.000,- an GrESt, welche Mag. Johs zu zahlen hatte) binnen 14 Tagen mehr zu zahlen.

Mag. Johs wollte die Villa nie im eigenen Interesse erwerben, sondern immer nur für die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H.. Warum also wurde dieser komplizierte Weg gewählt?

Im Grundbuch findet sich keine Pfandbestellungsurkunde für den Erwerb durch Mag. Johs. Das ist auch insofern logisch, weil er ohnehin sofort an die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. weiterveräußern wollte.

Warum aber hat die RLB, eine der „Hausbanken“ der WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. nicht gleich den Kauf am 2.5.2017 finanziert? Warum musste Mag. Johs persönlich als „Kurzzeit-Käufer“ einspringen?

Eine mögliche Variante ist, dass Dr. Schühsler nicht an die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. verkaufen wollte. Die-frau wird die Beweggründe Dris. Schühsler noch erhellen und hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihm aufgenommen.

Vielleicht liegt es aber auch an der RLB. Wollte diese die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. nicht mit frischen Geldmitten versorgen? Warum nicht? In der Vergangenheit zumindest war die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. ein beliebter Geschäftspartner diverser Banken. Was könnte sich hier geändert haben und warum?

Sind die Deutungen der Firmenbuchbilanzen der WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. richtig, hat diese ein „Liquiditätsproblem“, was die gebremste Finanzierungslust der RLB erklären würde.

Wörtlich aus der Bilanz 2016 aus dem Firmenbuch:

Bei dem unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen nachrangigen Darlehen in Höhe von EUR 4.800.000,00 (Vorjahr: EUR 12.444.000,00) handelt es sich um ein Darlehen seitens der Austria Handels- und Treuhandgesellschaft m.b.H., das auf unbestimmte Zeit gewährt wurde. Die Austria Handels- und Treuhandgesellschaft m.b.H. hat am 30. Dezember 2008 erklärt, ihre Forderung nachrangig im Sinne des § 67 Abs 3 KO (Konkursordnung) zu behandeln. Dies bedeutet, dass die Befriedigung erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals im Sinne des § 225 Abs 1 UGB oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller sonstigen Gläubiger begehrt werden kann und dass wegen dieser Verbindlichkeit kein Insolvenzverfahren gegen die WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. eröffnet zu werden braucht. Im Geschäftsjahr 2016 hat die Gesellschafterin Austria Handels- und Treuhandgesellschaft m.b.H. zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft auf einen Teil ihrer Darlehensforderung in Höhe von EUR 7.644.000,00 verzichtet. Gleichzeitig hat die Gesellschafterin Töpfl Privatstiftung auf einen Teil ihrer Verrechnungsforderung in Höhe von EUR 77.000,00 verzichtet. Es erfolgte eine Umwandlung in Eigenkapital und eine Umbuchung von EUR 7.721.000,00 in die nicht gebundene Kapitalrücklage.“

Diesen Punkt zu erhellen  ist kaum möglich. StB WtH Mag. Michaela Christiner zum Beispiel sitzt im Aufsichtsrat  der WEGRAZ Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. und zeichnet als Steuerberaterin und Partnerin in der Austin BFP Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei gleichzeitig für die Erstellung deren Bilanzen und die Abgabe der Prüfvermerke verantwortlich. Überdies hinaus ist sie im Stiftungsrat der Töpfl-Privatstiftung, also der „Hohenberg’schen“-Stiftung.
 

 
 
KWH
Titelbild und Fotos: Eigenes Werk

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