Bundesmittel aus Geldern der Steuerzahler für die Gemeinden, die über die Landespolitiker ohne jede Kontrolle verwendet werden, das sind Bedarfszuweisungen. Allein in der Steiermark sind dies € 500 Mio. während einer Wahlperiode.
Damit z. B. der Freimaurer Landeshauptmann Mag. Voves € 1 Mio aus diesen Bedarfszuweisungen zur Erfüllung der Erpressung durch das Oligarchen Netzwerk des Freimaurers Dr. Hohenberg, in der Person des rechten Recken Univ. Prof. Dr. Waldemar Jud (möglicher Weise – das schreibt die Unschuldsvermutung anzuführen vor) stehlen konnte, braucht Vizekanzler Bundesminister für Finanzen Spindelegger mit seinen
Staatssekretären rot (Mag. Jochen Danninger) und schwarz (Mag.a Sonja Steßl) 500 Steuerprüfer, damit mehr Geld zum Stehlen für die Politiker Voves & Co da ist.
Für alle Beteiligten besteht die Unschuldsvermutung.
Auch die Rechnungshöfe der Länder und der Rechnungshof des Bundes bekommen keine Einsicht.
Frau Dr. Spindelegger als Rechnungshofsbeamtin, nunmehr europäischer Rechnungshof, war eine Garantin, dass hier keine Einsicht durch die Rechnungshöfe und keine Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft erfolgen.
Das ist leider ein sachlicher Artikel und es ist nicht nachvollziehbar, warum die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht diese Bedarfszuweisungen nach derartigen Diebstählen durchforstet.
MS
Titelbild: Michael Spindelegger. Urheber Michael Thurm (wikimedia commons). Quelle flickr.com/photos/farbfilmvergesser/4938305368/sizes/o/in/photostream/
Bild im Text: Bundeskanzler Werner Faymann in Oberwart, 2013. Urheber Werner Faymann (wikimedia commons)